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Kinder stört „schlechtes“ Wetter deutlich weniger als uns Erwachsene. Allerdings sollten sie witterungsgerecht nach dem „Zwiebelprinzip“ angezogen sein (Siehe Liste zu: „Was braucht mein Kind im Wald“). Im Kindergarten gehen die Kinder nur bei Sturmgefahr, strengem Frost (-10 Grad und darunter) oder Gewitter in den sogenannten „Sturmraum“ und verbringen dort den Tag. Im Winter oder bei kaltem, nassem Wetter werden außerdem häufig Bewegungsspiele gemacht, sodass die Kinder warm bleiben.

Erkältungen treten bei den Kindern gerade im ersten Jahr häufig auf, aber nach spätestens einem Jahr ist der Körper abgehärtet und hat sich an das Wetter gewöhnt. In den Folgejahren sind die Wald- und Naturkinder vergleichsweise weniger krank. „Nachweislich ist der Krankenstand in Regelkindergärten bei 8% – in Waldkindergärten hingegen bei nur 2,8%. Der Wald macht also gesund!“ (Quelle: shorturl.at/lnsD6 zuletzt aufgerufen am 27.12.21) Unfälle sind selten. Die Kinder sind daran gewöhnt, sich in der Natur zu bewegen, sie kennen ihre Grenzen und können ihre körperlichen Fähigkeiten gut einschätzen.

Auf dem Gelände steht ein Häuschen, in dem sich eine Trenntoilette befindet. Die Kinder haben also die Möglichkeit, bequem, in Ruhe und abgeschirmt vom Rest der Gruppe auf Toilette zu gehen. Nähere Infos über die Toilette finden Sie unter folgendem Link: https://trobolo.com/de/produkte/kitaboem/ (zuletzt aufgerufen am 27.12.21). Bei Wanderungen halten sich Bäume und Büsche für uns bereit.

Grundsätzlich gilt die Regel, dass wir auf Ausflügen außerhalb unseres Geländes keine Beeren, Kräuter, Pilze etc. essen, auch wenn wir sie kennen und wissen, dass sie theoretisch essbar wären. So vermeiden wir Vergiftungen oder Infektionen wie bspw. durch den Fuchsbandwurm. An die Regel wird regelmäßig erinnert und darauf geachtet, dass diese auch eingehalten wird. Auf unserem Gelände haben wir verschiedene Obstbäume und gestalten einen kleinen Gemüsegarten und eine Kräuterspirale. Das bietet ausreichend Gelegenheit regionale Lebensmittel zu probieren und das kontrolliert und ohne Vergiftungsgefahr.

Das gesamte Fachpersonal der Einrichtung ist durch einen regelmäßig aufgefrischten Erste-Hilfe-Kurs darin geschult, als Ersthelfer kleinere Verletzungen zu versorgen. Da wir immer mindestens zu zweit sind, bleibt bei schwereren Verletzungen eine Fachkraft bei der Kindergruppe und dem verletzten Kind, während die andere Fachkraft (ärztliche) Hilfe holt.

Bei einem Zeckenbiss haben wir zwei Vorgehensweisen, zwischen denen sich die Sorgeberechtigten entscheiden können.
1. Eine der anwesenden Fachkräfte entfernt die Zecke, markiert die betroffene Stelle (zur weiteren Beobachtung) und informiert die Sorgeberechtigten bei Abholung des Kindes.
2. Wir informieren die Sorgeberechtigten, damit sie kommen und die Zecke selbst entfernen bzw. das Kind abholen und die Zecke entfernen lassen.


Um Zeckenbisse zu vermeiden, hilft als Vorkehrungsmaßnahme, die Hose in die Socken zu stecken und langärmlige Oberteile anzuziehen. Zudem kann man das Kind vor dem Kindergarten mit einem Zeckenschutzmittel besprühen oder eincremen. Helle Klamotten sind als Vorkehrungsmaßnahme zu bevorzugen, da die Zecken auf hellem Hintergrund sichtbarer sind und somit schon vor einem Biss entdeckt und entfernt werden können.

Durch den täglichen Aufenthalt in der Natur und die sich ständig verändernden Gegebenheiten wird der Forscherdrang, der Wissensdurst, die Freude am Lernen neuer Dinge immer wieder angestoßen und durch pädagogisch angeleitete Projekte aufgegriffen und vertieft. Die Kinder entwickeln und stärken dabei physische sowie psychische Fähigkeiten. Somit werden sie bereits vom ersten Tag an auf die Schule vorbereitet. Dennoch wird ein Jahr bevor die Kinder in die Grundschule kommen, ein ganzheitliches, lerntherapeutisches Programm mit ihnen bearbeitet. Hierbei werden die bereits täglich angesprochenen Bereiche von Körper, Geist und Seele mithilfe eines extra konzipierten Programms gezielt auf die Anforderungen der Schule vorbereitet. Detailliertere Infos finden Sie im pädagogischen Konzept im Abschnitt 5.2.